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Tag der pflegenden und betreuenden Angehörigen: Pro Infirmis würdigt Young Carers

1.8 Millionen Personen in der Schweiz sind auf Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen angewiesen. Unter den Betreuenden befinden sich auch Kinder und Jugendliche — sogenannte Young Carers. Diese Rolle ist ihnen und ihrem Umfeld oft nicht bewusst und sie ist auch mit Herausforderungen verbunden.  Am Tag der pflegenden und betreuenden Angehörigen möchte Pro Infirmis sich besonders bei den jungen Menschen für ihren wertvollen Einsatz bedanken. 

In der Schweiz sind Schätzungen zufolge 8% der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Young Carers zu bezeichnen. Ihre Aufgaben reichen von der Betreuung und Pflege von einem Familienmitglied über Hilfe im Haushalt bis hin zur Kommunikation mit einer Fachperson. Young Carers sind sich ihrer Rolle oft nicht bewusst. Sei es, weil sie aus einer Notsituation entstand, oder weil Geld und nachhaltige Lösungen fehlen. Schlafprobleme, Trauer, Depressionen und Schulabsentismus sind nur ein paar von vielen Folgen, welche diese Art der Überforderung mit sich bringen kann. Es ist an der Zeit, dass Young Carers in unserer Gesellschaft anerkannt und Formen der Entlastung für sie gefunden werden. 

Pro Infirmis unterstützt pflegende und betreuende Angehörige mit diversen Dienstleistungen wie Sozialberatung, Entlastungsdienst und Assistenzberatung. Lösungen zur Verbesserung der Situation von pflegenden und betreuenden Angehörigen müssen in der Politik mehr Gehör finden, leben in der Schweiz doch 20% der Bevölkerung mit Behinderungen. Pro Infirmis begrüsst die Bemühungen der Parlamentarier*innen, welche sich für die pflegenden und betreuenden Angehörigen aussprechen.   

Auf nationaler Ebene gab die Motion der Ständerätin Marianne Maret zu reden, die der Ständerat im März 2022 angenommen hat. Sie fordert vom Bundesrat, eine einheitliche Rechtsstellung für betreuende Angehörige zu definieren. Zwar wurden 2021 mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes zur Unterstützung betreuender Angehörigen die ersten, dringlichen Schritte unternommen – unter anderem wurde die Vereinbarkeit von Arbeit und Angehörigenbetreuung verbessert. Doch im Gesetz gibt es viele Lücken: So fehlen zum Beispiel noch Massnahmen für Menschen, die wegen ihrer Betreuungs- und Pflegearbeit teilweise oder ganz auf ihre Berufstätigkeit verzichten müssen.

Eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Christian Lohr, die 2021 von der Sozialkommission des Ständerats angenommen wurde, befindet sich in der Umsetzung. Der Initiative zufolge sollen Assistenzleistungen von Angehörigen künftig im Rahmen des Assistenzbeitrags der IV abgegolten werden können. Zurzeit ist das nicht möglich: Direkte Angehörige (Eltern, Kinder, Grosseltern und Lebenspartner*innen) dürfen nicht als Assistenzperson angestellt werden.

Diese politischen Bemühungen sind erst der Anfang: Es bleibt noch viel Arbeit, um die Situation der pflegenden und betreuenden Angehörigen zu verbessern. Am 30. Oktober nehmen wir uns die Zeit, um ihnen für ihren unermüdlichen Einsatz ein riesengrosses Dankeschön auszusprechen. 

Die kantonalen Geschäftsstellen von Pro Infirmis lancieren diverse Dankes-Aktionen.

Erfahren Sie in unserer Young Carers-Reportage, wie Teenager Lejla ihre autistische Schwester Meyra im Alltag unterstützt und an welche Grenzen sie dabei stösst. 

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