
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erkennt das Recht auf Selbstbestimmung an. Trotzdem bestehen in der Schweiz oft grosse Hindernisse für Menschen mit Behinderungen, die selbständig leben möchten. So ist ihre Wahlfreiheit bezüglich der Wohnform, die zentral für ein würdiges und selbstbestimmtes Leben ist, weitgehend eingeschränkt.