Entlastungsdienst

Unser Entlastungsdienst ermöglicht betreuenden Angehörigen die notwendigen Verschnaufpausen. 

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Kontakt

Pro Infirmis Thurgau-Schaffhausen Entlastungsdienst

Marktstrasse 8
8501 Frauenfeld

058 775 22 37

Zeit für Sie!

Sie betreuen regelmässig einen Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit. Für diese Aufgabe benötigen Sie Zeit und Energie. Möchten Sie auch einmal etwas Zeit für sich selbst haben? Einmal in Ruhe einkaufen gehen? Oder unbeschwert Freunde treffen? Oder einfach einmal durchatmen und neue Energie schöpfen? Der Pro Infirmis Entlastungsdienst hilft Ihnen dabei. 


Unser Angebot

Der Pro Infirmis Entlastungsdienst sorgt für eine verantwortungsvolle und individuelle Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen oder chronisch kranken Menschen im Kindes-, Erwerbs- oder AHV-Alter. Die Einsätze erfolgen regelmässig, zum Beispiel wöchentlich, und dauern in der Regel drei bis vier Stunden oder länger. Sie werden möglichst immer von derselben Person geleistet.
Betreuung und Unterstützung bedeutet je nach Situation Aufsicht, Hilfe beim Essen, Freizeitgestaltung, Hausaufgabenhilfe oder eine Wegbegleitung. Haushaltstätigkeiten werden soweit übernommen, als diese für die Betreuung im Tagesablauf erforderlich sind und mit der Betreuung im direkten Zusammenhang stehen.
Unterstützung bei persönlichen Alltagsverrichtungen, wie waschen, aufnehmen, Begleitung zur Toilette, sind möglich, Pflege im eigentlichen Sinne jedoch nicht. Geschwister können mitbetreut werden. Die Details werden mit der Familie vereinbart.
Wir bieten auch eine 1:1-Betreuung in der Spielgruppe oder Kindertagesstätte an. Die Anmeldung erfolgt durch die heilpädagogische Früherziehung.


Die Mitarbeitenden im Entlastungsdienst

  • sind Menschen mit Lebenserfahrung.
  • haben Freude am Kontakt mit beeinträchtigten Menschen.
  • wurden von Pro Infirmis für diese Aufgabe geschult.
  • stehen unter Schweigepflicht.

Kosten

Die Einsätze sind kostenpflichtig. Die Finanzierung kann durch Beiträge von Dritten geleistet werden, zum Beispiel:

  • Hilflosenentschädigung der IV
  • Intensivpflegezuschlag der IV

 

Tarife im Kanton Thurgau:

Die Tarife werden von den Wohngemeinden subventioniert und sind entsprechend sozialverträglich abgestuft. Grundlage bildet das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen. Die Kosten für den Entlastungsdienst werden von den Ergänzungsleistungen anerkannt.

Anrechenbares Einkommen
(steuerbares Einkommen + 2% des steuerbaren Vermögens)
Tarif pro Stunde
(Stufe 1-4 von Wohngemeinde teilsubventioniert)
Stufe 1: bis CHF 20‘000CHF 15.--
Stufe 2: über CHF 20‘000CHF 22.--
Stufe 3: über CHF 40‘000CHF 28.--
Stufe 4: über CHF 60‘000CHF 35.--
Stufe 5: über CHF 80‘000CHF 58.--
Betreuungsstunden: Die Mindestbetreuungszeit pro Einsatz beträgt 2 Stunden. Vorstehende Tarife gelten für die ersten 48 Stunden pro Monat. Jede weitere Stunde kostet Fr. 58.--. 
Wochenende und offizielle Feiertage: Zuschlag von 25 % zulasten der Kundschaft 

Reicht das Budget nicht aus, hilft die Pro Infirmis, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu erschliessen.

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