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Zürich: Abstimmungsschablone für Menschen mit Sehbehinderungen

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Im Kanton Zürich können stimmberechtigte Personen mit Sehbehinderung und blinde Menschen ihre Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen künftig selbstständig und geheim ausfüllen. Möglich macht das eine neue Abstimmungsschablone, die von der Bundeskanzlei entwickelt wurde. Zürich ist der erste Kanton, der sie einführt.

Laut dem Inklusionsindex von Pro Infirmis fühlen sich fast drei von vier Menschen mit Behinderungen in der Politik nicht ausreichend vertreten. Viele stossen nach wie vor auf Barrieren beim Zugang zu ihren politischen Rechten. Menschen mit einer starken Sehbehinderung oder Blindheit zum Beispiel benötigen beim Ausfüllen ihrer Stimmzettel Hilfe von anderen Personen, das Stimmgeheimnis bleibt ihnen damit verwehrt. Das soll sich nun ändern: Die neue Schablone schafft hier Abhilfe.

Wie die Abstimmungsschablone funktioniert

Die Abstimmungsschablone besteht aus robustem Karton und ist mehrfach verwendbar. Sie ist sowohl mit gut lesbarer Druckschrift als auch mit Brailleschrift beschriftet. Die Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen sind entsprechend angepasst. Zusätzlich gibt es eine Gebrauchsanweisung in Druck- und Brailleschrift, die den Nutzenden erklärt, wie sie die Schablone einsetzen können.

Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) übernimmt den Vertrieb der Schablone. Nutzende können die Abstimmungsschablone kostenlos beim SZBLIND bestellen, über den Hilfsmittelshop, ein Kontaktformular oder telefonisch.

Pilotprojekt im Kanton Zürich

Die Einführung der Abstimmungsschablone erfolgt im Rahmen einer Pilotphase, die gemeinsam von der Bundeskanzlei, dem SZBLIND und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich durchgeführt wird. Auch kantonale Behindertenverbände sind in das Projekt eingebunden.

Die gesetzliche Grundlage dazu bildet eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die aktuell im Parlament beraten wird. Sie verlangt, dass Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit ihre Stimmzettel selbstständig und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses ausfüllen können.

In der Pilotphase wird die Schablone zunächst nur für eidgenössische Vorlagen eingesetzt. Je nach Rückmeldungen und Erfahrungen soll die Anwendung später auch auf kantonale und kommunale Abstimmungen ausgeweitet werden.

Weitere Schritte für inklusive Information

Seit September 2025 stellt der Kanton Zürich zudem die Abstimmungsinformationen für kantonale Vorlagen in Leichter Sprache digital zur Verfügung. Damit können sich auch Personen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten besser über Abstimmungsthemen informieren.

Pro Infirmis begrüsst diese wichtigen Fortschritte auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Mit der Ratifizierung der UNO-BRK hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, politische Teilhabe für alle zu ermöglichen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass diese Massnahmen bald schweizweit umgesetzt werden.

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