
Im Kanton Zürich können stimmberechtigte Personen mit Sehbehinderung und blinde Menschen ihre Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen künftig selbstständig und geheim ausfüllen. Möglich macht das eine neue Abstimmungsschablone, die von der Bundeskanzlei entwickelt wurde. Zürich ist der erste Kanton, der sie einführt.