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Zürich: Abstimmungsunterlagen neu in Leichter Sprache

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Erstmals stellt Zürich Informationen zu den kantonalen Abstimmungen vom 28. September 2025 auch in Leichter Sprache zur Verfügung – ein wichtiger Schritt für mehr Verständlichkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Am 28. September 2025 ist Abstimmungssonntag. Zum ersten Mal stellt der Kanton Zürich die Informationen zu den Vorlagen auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Damit erfüllt der Kanton eine wichtige Forderung des Behindertengleichstellungsgesetzes: Behörden müssen barrierefrei kommunizieren. Die Stadt Zürich ist diesen Schritt bereits im April 2025 gegangen, nun zieht der Kanton nach.

Was ist Leichte Sprache?

Leichte Sprache folgt klaren Regeln: kurze Sätze, einfache Wörter, keine Fremdwörter. Sie richtet sich an Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, mit Leseschwächen oder auch geringen Deutschkenntnissen.

Leichte Sprache ist für viele Menschen hilfreich – nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Auch ältere Menschen, Personen mit geringerer Bildung oder Menschen, die wenig Deutsch sprechen, profitieren davon. Leichte Sprache ermöglicht es mehr Menschen, selbstständig an der Gesellschaft teilzuhaben.

Büro für Leichte Sprache bietet Übersetzungen an

Mit diesem Schritt geht Zürich in der Schweiz voran, denn nur wenige andere Kantone bieten ihre Abstimmungsunterlagen teilweise in Leichter Sprache an. Für die Übersetzung arbeitet Zürich mit dem Büro für Leichte Sprache von Pro Infirmis zusammen. Die Texte werden von Betroffenen geprüft: Menschen mit Behinderung, Leseschwäche oder Migrationshintergrund.

Pro Infirmis wünscht sich, dass neben der Verwaltung, NGOs und der Kulturbranche auch Versicherungen und das Justizsystem vermehrt Leichte Sprache verwenden.

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