
Erstmals stellt die Stadt Zürich Informationen zu den Abstimmungen vom 28. September 2025 auch in Leichter Sprache zur Verfügung – ein wichtiger Schritt für mehr Verständlichkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Am 28. September 2025 ist Abstimmungssonntag. Zum ersten Mal stellt die Stadt Zürich die Informationen zu den städtischen Vorlagen auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Damit erfüllt die Stadt eine wichtige Forderung des Behindertengleichstellungsgesetzes: Behörden müssen barrierefrei kommunizieren.
Leichte Sprache folgt klaren Regeln: kurze Sätze, einfache Wörter, keine Fremdwörter. Sie richtet sich an Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, mit Leseschwächen oder auch geringen Deutschkenntnissen.
Leichte Sprache ist für viele Menschen hilfreich – nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Auch ältere Menschen, Personen mit geringerer Bildung oder Menschen, die wenig Deutsch sprechen, profitieren davon. Leichte Sprache ermöglicht es mehr Menschen, selbstständig an der Gesellschaft teilzuhaben.
Mit diesem Schritt geht Zürich in der Schweiz voran, denn nur wenige andere Kantone bieten ihre Abstimmungsunterlagen teilweise in Leichter Sprache an. Für die Übersetzung arbeitet die Stadt Zürich mit dem Büro für Leichte Sprache von Pro Infirmis zusammen. Die Texte werden von Betroffenen geprüft: Menschen mit Behinderung, Leseschwäche oder Migrationshintergrund.
Pro Infirmis wünscht sich, dass neben der Verwaltung, NGOs und der Kulturbranche auch Versicherungen und das Justizsystem vermehrt Leichte Sprache verwenden.