Bedarfsabklärung für den Zentralschweizer Unterstützungsplan (ZUP)
Pro Infirmis bietet Beratung an für Personen aus dem Kanton Zug, die einen Zentralschweizer Unterstützungsplan (ZUP) ausfüllen müssen.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie Fragen zum Ablauf der Bedarfsabklärung haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des ZUP benötigen.
Melden Sie sich mit dem Webformular für eine Beratung an.
Zugerinnen und Zuger mit Behinderung sollen möglichst selbstbestimmt leben. Das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) schafft Möglichkeiten: Menschen mit Behinderung können dank dem LBBG vermehrt zwischen ambulanter und stationärer Betreuung wählen.
Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen erhalten mit IBB (individueller Betreuungsbedarf) ein bedarfsorientiertes Abgeltungsmodell.
Ambulante Leistungen werden massgeschneidert gemäss dem individuellen Bedarf durch den Kanton Zug finanziert. Dazu gehören ambulante Fachleistungen von anerkannten Organisationen und Assistenzleistungen durch Privatpersonen und Organisationen – zur Unterstützung beim Wohnen und beim Arbeiten auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Voraussetzung
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz im Kanton Zug und ihre Bezugspersonen.
Vorgehen
Bevor eine Person mit Behinderung Leistungen bezieht, wird gemeinsam mit ihr abgeklärt, welche Unterstützung sie individuell braucht und will. Die Fachstelle Bedarfsabklärung führt im Auftrag des Kantons Zug die Bedarfsabklärungen durch. Die Bedarfsabklärung unterstützt Menschen, die für sie passenden Angebote zu finden. Sowohl für ambulante wie auch für stationäre Leistungen ist eine Bedarfsabklärung Voraussetzung für eine Kostenübernahmegarantie durch den Kanton Zug.
Um eine Bedarfsabklärung zu starten und Leistungen zu beantragen, wird zuerst der Zentralschweizer Unterstützungsplan (ZUP) ausgefüllt. Es können Fach- und Assistenzleistungen zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel bei der Haushaltsführung, beim Umgang mit belastenden Situationen oder in sozialen Kontakten beantragt werden.
Wir beraten Sie gerne
Pro Infirmis bietet im Auftrag des Kantons Zug eine kostenlose Beratung zum Zentralschweizer Unterstützungsplan (ZUP) an. Wir unterstützen Sie darin, die Bedarfsabklärung zu verstehen und den ZUP auszufüllen.
Wir beraten Sie bei diesen Fragen:
- Was macht die Fachstelle Bedarfsabklärung?
- Welche Leistungen können beantragt werden?
- Wie läuft eine Bedarfsabklärung ab?
- Wer macht die Abklärung?
- Was ist ein Unterstützungsplan?
- Wann muss ich einen ZUP ausfüllen?
- Wie muss der ZUP ausgefüllt werden?
Kontaktaufnahme
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie Fragen zum Ablauf der Bedarfsabklärung haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des ZUP benötigen.
Melden Sie sich unter 058 775 23 23 oder mit dem Webformular für eine Beratung an.
Das Beratungsteam nimmt nach erhaltener Anfrage direkten Kontakt zu Ihnen auf und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.