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Ständerat behandelt Stimm- und Wahlrecht für alle

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Der Ständerat hat zwei Vorstösse behandelt, welche für Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen von grosser Bedeutung sind: Es geht um die Gewährung und Wahrnehmung ihrer politischen Rechte. In den meisten Kantonen und auf Bundesebene dürfen Menschen unter gewissen Formen der Beistandschaft weder stimmen noch wählen. Pro Infirmis ist deshalb erfreut, dass der Ständerat mit der Überweisung des Postulats Carobbio diesbezügliche Bemühungen ins Rollen gebracht hat.

Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen, haben heute auf Bundesebene keine politischen Rechte. «Dieser Ausschluss stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die politischen Rechte der Betroffenen dar. Ihre Meinung zählt nicht; sie werden nicht als gleichwertige Bürgerinnen und Bürger anerkannt» sagt Maya Graf, Ständerätin und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap.

«Eine Beistandschaft dient dem Schutz von Betroffenen», sagt Urs Dettling, Leiter Sozialpolitik und stellvertretender Direktor von Pro Infirmis. Zum Beispiel, um zu verhindern, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Verträge eingehen, die ihnen schaden könnten. «Ihnen die Wahrnehmung politischer Rechte zu verweigern, dient nicht diesem Schutzgedanken und wirkt diskriminierend.»

Im Postulat Carobbio (21.3296) wird der Bundesrat aufgefordert, die Massnahmen aufzuzeigen, die es braucht, damit auch Menschen mit einer geistigen Behinderung uneingeschränkt am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Pro Infirmis begrüsst den Entscheid des Ständerates.

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