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Inklusions-Initiative lanciert: Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen jetzt!

1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen stossen in der Schweiz täglich auf zahlreiche Barrieren, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar verunmöglichen. Unsere Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht noch nicht inklusiv – doch die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschenrechte. Deshalb lanciert am 27. April in Bern ein überparteiliches, breites Netzwerk von Menschen mit Behinderungen, Zivilgesellschaft, Fachorganisationen und Verbänden die Inklusions-Initiative. Pro Infirmis ist Teil davon.

An der Medienkonferenz zur Lancierung der Inklusions-Initiative haben die teilnehmenden selbstbetroffenen Menschen aufgezeigt, dass es kaum einen Bereich gibt, in dem Menschen mit Behinderungen nicht mit Benachteiligungen konfrontiert werden. Dies, obschon die Bundesverfassung seit dem Jahr 2000 ausdrücklich Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung verbietet. 

Die Palette der Hindernisse und der Diskriminierungen ist breit: So müssen Menschen mit Behinderungen oft im Heim leben. Oder obwohl sie arbeiten wollen, erhalten sie keinen Arbeitsplatz. Weil nötige bauliche oder technische Anpassungen nicht vorgenommen werden, ist der Zugang etwa zum ÖV, zu einer Ausbildung, zur Arztpraxis oder zum Restaurant erschwert oder gar unmöglich. Eingeschränkt sind Menschen mit Behinderungen auch bei der Ausübung der politischen Rechte. 

Selbstbestimmte Teilhabe

Menschen mit Behinderungen wollen, was für viele Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich ist: Entscheiden können, wo und mit wem sie leben, sich aus- und weiterbilden, arbeiten oder auch öffentliche Verkehrsmittel selbständig benutzen. 

Mit der Inklusions-Initiative wird die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert. Sie sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehört, dass bei Bedarf Unterstützungsmassnahmen bereitgestellt werden. Sei dies in Form von Assistenz, Hilfsmitteln oder weiteren Anpassungsmassnahmen. 

Die heute vom Assistenzbeitrag erfassten Lebensbereiche sind zu eng gefasst, wie diese Beispiele zeigen:

  • Ein Mensch mit Sprechbehinderung kann sich mit dem heutigen System nicht die benötigte Verbalassistenz leisten, um einer Arbeit nachzugehen.
  • Eine gehörlose Person, die sich politisch engagieren möchte, benötigt immer ein:e Gebärdendolmetscher:in. Das heutige System sieht dies nicht vor. 

Die Inklusions-Initiative bringt damit unsere ganze Gesellschaft voran: Behinderungen sind Teil des Menschseins und sollen entsprechend anerkannt werden. 

Hinter der Inklusions-Initiative stehen ein überparteiliches Initiativkomitee, ein Bürger:innen-Komitee mit über 1’000 Unterstützer:innen und eine Trägerschaft aus: AGILE.CH, Amnesty International Schweiz, Inclusion Handicap mit Pro Infirmis als Mitglied, Stiftung für direkte Demokratie und Tatkraft.

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