Steuererklärungsdienst
Günstig und professionell
Im Auftrag von Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden füllen Fachpersonen die jährliche Steuererklärung für Menschen mit Behinderung aus. Auf Wunsch unterstützt die Fachperson den Klienten/die Klientin darin, die Steuererklärung selbst auszufüllen.
Contatto
Pro Infirmis Kantonale Geschäftsstelle Luzern, Ob- und Nidwalden
Zentralstrasse 18
6003 Luzern
Rimando: luownw@proinfirmis.ch
Rimando: Consulenza anonimaZielgruppe
Der Steuererklärungsdienst richtet sich an Personen oder Ehepaare mit einer Behinderung, die Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung selbst auszufüllen.
Für folgende Personen stehen andere Organisationen zur Verfügung:
- AHV-Rentner/innen (Pro Senectute)
- Eltern von behinderten Kindern
- Nicht behinderte, volljährig gewordene Kinder in der gleichen Familie
Sprechstunden
Von Februar bis Mai kann ein Termin bei Pro Infirmis vereinbart werden. Die Fachperson bespricht die Steuererklärung mit dem Klienten/der Klientin. Ein Termin dauert maximal eine Stunde.
Die Fachpersonen vom Steuererklärungsdienst machen keine Hausbesuche. Können Klienten behinderungsbedingt nicht persönlich vorbeikommen, schicken sie die Unterlagen an die Geschäftsstelle von Pro Infirmis.
Anmeldung
Interessierte Personen können sich beim Sekretariat anmelden. Daraufhin werden sie schriftlich eingeladen. Auf der Einladung sind Datum, Zeit und die benötigten Unterlagen für das Ausfüllen der Steuererklärung angegeben.
Kosten
Das Ausfüllen einer Steuererklärung kostet CHF 100.-. Bei Vermögen über dem Freibetrag von Ergänzungsleistungen wird ein höherer Ansatz verrechnet (plus CHF 10.- pro zusätzliche CHF 10'000.-Vermögen). Der Betrag wird am vereinbarten Termin direkt vor Ort auf der Geschäftsstelle von Pro Infirmis bar bezahlt.
Datenschutz und Schweigepflicht
Für die Erbringung unserer Dienstleistungen ist es notwendig, persönliche Daten unserer Klientinnen und Klienten zu speichern. Dabei halten wir uns an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen der Schweigepflicht.