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Der Ständerat stimmt für das Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderung

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Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind». Von dieser Diskriminierung sind in der Schweiz rund 16'000 Personen betroffen. Der Ständerat hat heute mit 29 zu 13 Stimmen für die Änderung des Artikels gestimmt. Pro Infirmis begrüsst diesen wichtigen Schritt hin zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen.

Der Ständerat hat für die Änderung des Artikels 136 der Bundesverfassung gestimmt. Dieser Artikel schliesst heute rund 16’000 Menschen mit Beistandschaft von den politischen Rechten aus und ist diskriminierend. Damit kommt der Ständerat einer langjährigen Forderung von Menschen mit Behinderungen, Pro Infirmis und auch der ersten Behindertensession entgegen.

Kantonale Verfassungsänderungen sind wegweisend

Die heutige Regelung steht zudem im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen, die die Schweiz eingegangen ist. Die von der Schweiz ratifizierte Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verlangt von den Staaten, die politischen Rechte aller Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Einige Kantone erfüllen diese Vorgabe bereits: Genf, Appenzell- Innerrhoden und Glarus haben die Diskriminierung aus den kantonalen Verfassungen gestrichen.  Auch in Zürich, Zug und Solothurn wird eine solche Lösung angestrebt.

Ein wichtiger Schritt in einem langen politischen Prozess

Der Bundesrat hat nun die Aufgabe, die Motion umzusetzen. Da diese fordert, den diskriminierenden Text aus der Verfassung zu streichen, wird eine Volksabstimmung darüber nötig sein.

Wann diese Abstimmung erfolgen wird, ist noch nicht bekannt. Sie wird aber die Gelegenheit bieten, die Gleichstellung und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen in der Bevölkerung zu thematisieren. «Wir freuen uns sehr über die Zustimmung des Parlaments und sind uns sicher, dass die Stimmbevölkerung dieser Diskriminierung ein Ende setzen wird», sagt Manuele Bertoli, Co-Präsident von Pro Infirmis und selbst Teilnehmer der ersten Behindertensession.

 Positive Zwischenbilanz der Behindertensession

Die heutige Abstimmung ist auch ein Erfolg der ersten Behindertensession von 2023: Eine der Forderungen war, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden darf.

Damit hat das Parlament Stand heute zwei von drei eingereichten Petitionen Folge gegeben. Neben der Motion zum Stimmrecht wurde bereits 2024 das Postulat 24.3001 angenommen. Aufgrund dessen prüft der Bundesrat aktuell, mit welchen Massnahmen die aktive politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert werden kann. “Die Behindertensession hat gezeigt, wie wirkungsvoll die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist und dass die Politik diese Expertise ernst nimmt”, bilanziert Christian Lohr, Nationalrat und Präsident der ersten Behindertensession.

 

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