Schutzkonzept und Up-date Corona

Grundlage bildet das Schutzkonzept von Pro Infirmis Schweiz. Im Folgenden sind die Präzisierungen für die Geschäftsstelle Glarus festgehalten. Angesichts der wachsenden Fallzahlen, den Anweisungen des Bundesrates vom 28.10.2020, des BAG und in Absprache mit der Bildungs- und Gesundheitsdirektionen gelten ab dem 02.11.2020 die folgenden Entscheide. Es gilt ab sofort, Kontakte und Vermischungen wo immer möglich einzuschränken.

Verfasser: Stephan Kühnis, Geschäftsleiter

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Kontakt

Pro Infirmis Beratungsstelle Glarus

Burgstrasse 15
8750 Glarus

058 775 16 16

  • Mitarbeiter*innen: Es gilt eine Maskenpflicht, wenn man sich im Gebäude bewegt. Ausser beim Essen und Trinken. In Einzelbüros kann ohne Maske gearbeitet werden. Wenn mehrere Personen in einem Büro sitzen und die Abstände nicht eingehalten werden können gilt eine Maskenpflicht.
  • Interne Besprechungen oder Besprechungen mit externen Partnern (Profis) führen wir wenn möglich virtuell und nur soweit unbedingt nötig durch. Ausnahmen sind durch den Geschäftsleiter zu bewilligen
  • Alle Veranstaltungen werden digital abgehalten oder abgesagt
  • Masken: Eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Masken findet sich auf der Webseite des BAG. Demnach sollen im Alltagsbereich entweder Hygienemasken/chirurgische Masken oder industriell gefertigte Textilmasken verwendet werden. Wobei die Schutzwirkung bei Hygienemasken bzw. chirurgische Masken grundsätzlich besser ist. Für unsere Dienstleistungen benutzen wir industriell gefertigte Dreilagen-Masken und keine Textilmasken. Auf Anfrage hin können wir Atemschutzmasken FFP2 zur Verfügung stellen. Dies kann empfohlen werden bei engem Körperkontakt oder bei unsicheren KlientInnen. Nicht erlaubt sind selbstgenähte oder Do-it-yourself-Masken. So erlaubt auch das KSGL bei Besuchen nur solche Masken und keine Textilmasken.
  • Sozialberatung: Präsenzbesprechungen sind im Konferenzzimmer möglich mit Plexiglas und Maske. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 9 Personen beschränkt. Präsenzbesprechungen sind in den einzelnen Büros möglich ohne Maske, wenn Abstand und die maximale Teilnehmerzahl eingehalten werden kann. Präsenzberatungen kurz halten und auf max. 45 Minuten beschränken. Telefonische und virtuelle Beratungen können angeboten werden
  • Bildungsklub: Gemäss Verordnung des Bundes sind unter Art. 6d Präsenzveranstaltungen in Bildungseinrichtungen verboten. Man geht davon aus, dass auf Fernunterricht umgestellt werden kann. Unser Bildungsklub gilt auch als Bildungseinrichtung. Allerdings kommt für unsere Kurse die Ausnahmeregelung gemäss Art. 6d Abs. 1 lit. B zum tragen: Von einem Verbot ausgenommen sind Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist. Diese Ausnahmeregelung betrifft also Personen, welche aufgrund von fehlenden Grundkompetenzen, fehlenden Kenntnissen der Landessprache, fehlenden digitalen Kompetenzen oder fehlendem Zugang zu einem internetfähigen Gerät dazu nicht in der Lage sind an einem Fernunterricht teilzunehmen. Dies trifft für unsere Zielgruppe zu. Zudem dienen unsere Kurse der Persönlichkeitsschulung und der sozialen Teilhabe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und sind demnach als Weiterbildungen für Erwachsene zu verorten.

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