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Ständeratskommission: Positive Empfehlung zum Stimmrecht

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Die Kommission des Ständerats hat am Dienstag ihre Empfehlung zur Verfassungsänderung beim Stimmrecht abgegeben. Sie befürwortet, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Stimmrecht ausgeschlossen wird. Jetzt ist der Ständerat am Zug, den Empfehlungen zu folgen.

Aktuell werden in der Schweiz rund 16'000 Menschen vom Stimmrecht ausgeschlossen. Sie stehen unter umfassender Beistandschaft oder werden durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten. Eine zentrale Forderung der nationalen Behindertensession 2023 war, diese diskriminierende Praxis zu beenden.

Kommission empfiehlt Annahme der Verfassungsänderung

Nach dem Nationalrat hat sich nun auch die Kommission des Ständerats dafür ausgesprochen, den diskriminierenden Artikel in der Verfassung zu ändern. Auch der Bundesrat empfahl, die Motion anzunehmen.

Die heutige Regelung beim Entzug des Stimmrechts widerspricht der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden in zwei Klassen unterteilt. Zudem ist der zugrundeliegende Mechanismus nicht tragbar: Eine Beistandschaft soll dem Schutz der Person dienen, zum Beispiel, wenn diese ihre Finanzen nicht selbst verwalten kann. Mit politischer Willensbildung hat die Massnahme nichts zu tun. Es ist daher unzulässig, sie als rechtliche Grundlage für einen Stimmrechtsausschluss zu missbrauchen.

Pro Infirmis begrüsst den Kommissionsentscheid und appelliert an den Ständerat

Die Verfassungsänderung würde den betroffenen Menschen die politischen Rechte geben, die ihnen zustehen. Pro Infirmis begrüsst diesen Schritt, der eine zentrale Forderung der Behindertensession auf nationaler Ebene aufgreift. Es wäre ein wichtiger Fortschritt für alle Menschen, die derzeit vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, und für die Schweizer Gesellschaft. Denn es bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen als gleichwertige Mitbürgerinnen und Mitbürger anerkannt werden.

Jetzt muss der Ständerat entscheiden. Pro Infirmis appelliert an die Mitglieder, diese historische Chance auf echte Inklusion und gesellschaftlichen Fortschritt zu nutzen. Es ist höchste Zeit für die Schweiz, die diskriminierende Regelung zum Stimmrecht aufzuheben und den Verpflichtungen der UNO-Behindertenrechtskonvention endlich nachzukommen.

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