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Bund zeigt Schwächen bei der Unterstützung des selbstbestimmten Wohnens auf

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Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem aktuellen Bericht zur Förderung des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Behinderungen gravierende Schwächen im System aufgezeigt. Für Pro Infirmis bestätigt die Evaluation längst bekannte Probleme: fehlende Strategie, ungenügende Unterstützung und zu viele bürokratische Hürden.

Die EFK kommt in ihrer Analyse zum Schluss, dass es in der Schweiz keine koordinierte Gesamtstrategie für das selbstbestimmte Wohnen gibt. Stattdessen besteht ein komplexes System aus verschiedenen Leistungen von Bund, Kantonen und Sozialversicherungen, das für Betroffene schwer verständlich und oft unzugänglich ist.

Ob eine Person Unterstützung zu Hause erhält, hängt von zahlreichen Faktoren ab – etwa vom Wohnkanton, dem Pflegebedarf, Einkommen oder Vermögen. Diese Unterschiede führen zu einer systematischen Ungleichbehandlung und erschweren den Zugang für besonders vulnerable Gruppen.

Der Assistenzbeitrag: Viel Potenzial, aber schwer nutzbar

Ein zentrales Instrument, der Assistenzbeitrag, könnte ein wichtiges Mittel zur Förderung von Selbstbestimmung sein. Doch die Realität sieht anders aus: Hohe administrative Hürden und mangelnde Kompatibilität mit kantonalen Leistungen machen die Nutzung schwierig.

Gemäss EFK müsste der Assistenzbeitrag vereinfacht werden, damit der Zugang leichter wird und der administrative Aufwand sinkt. Seraina Cheblak, Expertin für den Assistenzbeitrag bei Pro Infirmis, hat für den Bericht Auskunft gegeben. Ihre Einschätzung:

«Wir sehen das in der Praxis häufig: Die bürokratischen Hürden und komplexen Prozesse bei der Koordination der einzelnen Leistungen sowie die Herausforderungen bei der Umsetzung des Assistenzbeitrags führen oft dazu, dass Menschen mit Behinderungen die vorgesehene Unterstützung nur sehr erschwert oder teilweise gar nicht erhalten. Eine klare Vereinfachung des Assistenzbeitrags, wie sie auch im Bericht der EFK angeregt wird, wäre dringend notwendig.»

Die Politik muss nun endlich reagieren

Der Bundesrat hat im Juni 2025 seinen Gegenentwurf zur Inklusionsinitiative vorgelegt. Dieser geht aus Sicht von Pro Infirmis klar zu wenig weit, um hier eine Verbesserung zu erreichen: Weder eine Vereinfachung des Assistenzbeitrag, noch die dringend nötige Erhöhung der Stundenansätze sind vorgesehen. Die Möglichkeit, Angehörige über den Assistenzbeitrag entschädigen zu können, wird im Parlament bereits seit über zehn Jahren diskutiert.

Bundesrätin Baume-Schneider bestätigte an der Delegiertenversammlung von Inclusion Handicap im Juli 2025 auf Nachfrage, dass die Erkenntnisse des EFK-Berichtes während des laufenden Vernehmlassungsverfahrens ebenfalls in Betracht gezogen werden. Pro Infirmis fordert, dass darauf basierend echte Verbesserungen der Assistenzleistungen vorgesehen werden.

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