
Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die « wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind ». Von dieser Diskriminierung sind in der Schweiz rund 16'000 Personen betroffen. Der Nationalrat hat heute mit 109 zu 68 Stimmen für die Änderung des Artikels gestimmt. Pro Infirmis begrüsst diesen wichtigen Schritt hin zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen.