Fahrdienst für mobilitätsbehinderte Menschen

Mobil Plus Schaffhausen bietet gezielt und verlässlich einer Gruppe von Menschen mit körperlichen Einschränkungen Unterstützung in der Mobilität. Berechtigte Personen im IV-oder AHV Alter nutzen ein flexibles und individuell abgestimmtes Angebot, welches Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstverständlicher macht.
Mobil Plus entspricht damit nicht nur dem persönlichen Bedarf der Benutzerinnen und Benutzer, sondern erfüllt die Haltung der UNO-Behindertenrechtskonvention bezüglich Gewährleistung von Mobilität und Inklusion. Kanton, Stadt und Gemeinden unterstützen das Mobil Plus finanziell.
 

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Kontakt

Pro Infirmis Kantonale Geschäftsstelle Thurgau-Schaffhausen

Marktstrasse 8
8501 Frauenfeld

058 775 22 35

Anfahrt

Link: Anonyme Beratung

Richtlinien:

  1. Zum Bezug von Mobil Plus-Abonnementen bedarf es eines Ausweises. Diesen erhalten Sie in der Beratungsstelle Pro Infirmis Schaffhausen unter Einreichung des Antrages auf die Zulassung. Personen im AHV-Alter wenden sich an Pro Senectute Schaffhausen. Anspruchsberechtigt sind Personen, welche in Folge einer bleibenden oder lange dauernden Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benützen können. Vorübergehende Gehbehinderungen (z.B. nach einer Operation) berechtigen nicht zum Bezug von Mobil Plus-Abonnementen. Die Zulassungsberechtigung (Ausweis) ist dem Fahrdienst-Unternehmen vorzuweisen.
  2. Mobil Plus-Fahrten werden ausschliesslich von folgenden Unternehmen durchgeführt:•    Steinemann Kleinbus AG, Schaffhausen     Tel. 052 635 35 35•    Weder-Transport, Schaffhausen              Tel. 052 624 25 00    Falls kurzfristig keine Fahrzeuge verfügbar sind, ist mit Wartezeit zu rechnen. Es besteht keine Transportverpflichtung.
  3. Ein Abonnement im Wert von Fr. 100.— kostet Fr. 40.— 
  4. Pro Person und Monat können maximal 6 Abonnemente im Wert von Fr. 100.— abgegeben werden. Es gilt der Kalendermonat; Vor- oder Nachbezug und Kumulationen sind nicht möglich. 
  5. Bitte beachten: Die ausführenden Unternehmen benötigen bei der Bestellung einer Fahrt zum Namen des Fahrgasts Angaben zum Rollstuhl (Elektro-Rollstuhl / Handrollstuhl). 
  6. Von Montag bis Freitag kann Mobil Plus zwischen 7.00h und 18.00h bestellt werden.  Für Fahrten zwischen 18.00 und 24.00 Uhr und für Fahrten am Wochenende muss der Fahrdienst Mobil Plus mindestens 24 Stunden im Voraus bestellt werden. Abbestellungen sind bis eine Stunde vor dem vereinbarten Termin möglich, spätere Abbestellungen werden vollumfänglich verrechnet und sind zu 100% durch die/den Bestellerin/Besteller zu bezahlen (es werden keine Abos angerechnet). Fahrten zwischen 24.00 Uhr und 07.00 Uhr sind mit dem Mobil Plus in der Regel nicht möglich, Ausnahmen müssen mit dem Fahrdienst-Unternehmen direkt vereinbart werden.
  7. Fahrten mit dem Schaffhauser Mobil Plus können für Bewohnerinnen und Bewohnern des Kantons Schaffhausen nur im Kanton Schaffhausen durchgeführt und mit Abos bezahlt werden. Geschenk-Abonnemente werden zum reellen Wert der Gutscheine verkauft (1 Abonnement = Fr. 100.—). Für Fahrten, welche über die Ergänzungsleistungen abgerechnet werden, dürfen keine Mobil Plus-Abonnemente eingesetzt werden (Fahrten zur Tagesstruktur/ an den Arbeitsplatz). 
  8. Das Nichteinhalten dieser Bestimmungen oder der Missbrauch von Mobil Plus-Abonnementen hat den Entzug der Berechtigung zur Benützung des Fahrdienstes zur Folge.
     

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